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Beschaffung & Lieferkette

PPWR-Konformitätserklärung und Technische Dokumentation für Verpackungen

Eine PPWR-Konformitätserklärung ist das vom Hersteller unterzeichnete Fazit, dass ein definierter Verpackungstyp die anwendbaren Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt. Die technische Dokumentation ist die kontrollierte Beweismappe, die dieser Schlussfolgerung zugrunde liegt. Für einen EU-Markeninhaber, Importeur oder Verpackungskäufer besteht die praktische Arbeit nicht darin, eine leere Erklärung herunterzuladen. Es besteht darin, den verantwortlichen Hersteller zu identifizieren, den Verpackungstyp zu definieren, Nachweise zu sammeln, die der genehmigten Konstruktion entsprechen, und die Aufzeichnungen aktuell zu halten, während sich Materialien, Lieferanten und EU-Umsetzungsmaßnahmen ändern.

Dieser Leitfaden kombiniert den Deklarations- und technischen Akten-Workflow auf einer einzigen URL. Er erstellt kein PPWR-Zertifikat, ersetzt keine rechtliche Bewertung auf Artikelebene und überträgt die Verantwortung des Herstellers nicht auf HS Packfactory. Er erklärt, was Anhang VII und Anhang VIII erfordern, wie ein Papierkartonlieferant unterstützen kann und was der verantwortliche EU-Operator weiterhin überprüfen muss.

Kurze Antwort: Erstellen Sie die Nachweismappe, bevor Sie die Deklaration unterzeichnen

  1. Definieren Sie die Verpackungsart, den vorgesehenen Gebrauch, den EU-Marktzugang und die genaue Revision.
  2. Bestätigen Sie, wer der PPWR-Hersteller ist und wer als Lieferant, Importeur, Händler oder bevollmächtigter Vertreter auftritt.
  3. Weisen Sie jede anwendbare Anforderung nach den Artikeln 5 bis 12 zu, einschließlich ihres tatsächlichen Anwendungsdatums.
  4. Sammeln Sie Zeichnungen, Spezifikationen, Komponentenmaterialien, Bewertungen und Prüfnachweise in der technischen Datei gemäß Anhang VII.
  5. Überprüfen Sie Lücken, genehmigen Sie die Produktionskontrollen und stellen Sie die Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers aus.
  6. Kontrollieren Sie Versionen, Aufbewahrung und Neubewertung, wenn sich ein compliance-relevanter Input ändert.
Maßgeschneiderte Faltschachteln aus individuell bedrucktem Karton für Einzelhandelsverpackungen
Ein fertiges Bild eines Faltschachtels kann die Verpackungsfamilie identifizieren, aber die Konformitätsakte muss auch das zugelassene Kartonmaterial, Beschichtungen, Druckfarben, Klebstoff, Fenster, Einlage, Abmessungen und Revision aufzeigen. Produktabbildungen sind kein PPWR-Zertifikat.

Konformitätserklärung vs. Technische Dokumentation

Die beiden Aufzeichnungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten niemals als austauschbar betrachtet werden. Artikel 38 verweist die Konformitätsbewertung an Anhang VII. Anhang VII beschreibt Modul A der internen Produktionskontrolle: Der Hersteller erstellt die technische Dokumentation, kontrolliert die Herstellung und erstellt dann für jeden Verpackungstyp eine schriftliche Erklärung. Artikel 39 und Anhang VIII definieren den Inhalt und die rechtliche Wirkung der Erklärung.

Die technische Dokumentation ist die Nachweisgrundlage. Sie sollte einem Prüfer ermöglichen, zu verstehen, was die Verpackung ist, welche Anforderungen gelten, wie die Bewertung durchgeführt wurde und welche Unterlagen die Schlussfolgerung stützen. Sie kann mehrere kontrollierte Dokumente enthalten, anstatt eines langen Berichts: eine Stückliste, Schneidplan, Komponentenspezifikation, Lieferantenerklärung, Prüfbericht, Berechnung, Risikobewertung, Produktionssteuerungsanweisung und Revisionshistorie.

Die EU-Konformitätserklärung ist die formelle Erklärung des Herstellers am Ende dieses Prozesses. Sie identifiziert die Verpackung, den verantwortlichen Hersteller, das Unionsrecht und die verwendeten technischen Spezifikationen sowie die Person, die für den Hersteller unterschreibt. Artikel 39 besagt, dass die Erstellung der Erklärung bedeutet, dass der Hersteller die Verantwortung für die Einhaltung übernimmt. Ein unterschriebenes Formular ohne die technische Unterlage ist daher eine unbegründete Behauptung; eine technische Unterlage ohne die Erklärung hat den formellen Schritt nicht abgeschlossen.

Keines der Dokumente stellt eine allgemeine EU-Zulassung dar, und keines beweist, dass bereits alle zukünftigen Anforderungen der PPWR gelten. Die Bewertung muss an die für diesen Verpackungstyp zum jeweiligen Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Vorschriften gebunden sein.

Der PPWR-Dokumentationsworkflow

Von der Verpackungsdefinition bis zur kontrollierten Konformitätserklärung
SchrittEntscheidungNachweisFreigabe-Gate
1. Umfang definierenVerpackungsart, Funktion, vorgesehenen Gebrauch, enthaltenes Produkt, Märkte und Revision.SKU-Übersicht, Briefing, genehmigte Stanzform und Pack-out-Beschreibung.Keine nicht identifizierten oder gemischten Revisionen.
2. Rollen zuweisenHersteller, Lieferant, Importeur, Distributor, autorisierter Vertreter und EPR-Hersteller werden separat erfasst.Verträge, Markenroute, Importdaten und schriftliche Mandate.Ein benannter Hersteller besitzt die Bewertung und die Konformitätserklärung (DoC).
3. Aufbau des AnwendbarkeitsregistersDie Artikel 5–12 werden nach Verpackungsfunktion, Material, bestimmtem Verwendungszweck und Wirksamkeitsdatum bewertet.Rechtliche Matrix mit den Statusangaben: anwendbar, nicht anwendbar, zukünftig und ausstehend.Keine zukünftige Anforderung wird als gegenwärtig dargestellt.
4. Technische Nachweise sammelnJede compliance-relevante Komponente und jeder Anspruch ist mit einem kontrollierten Nachweis verbunden.Materialien, Zeichnungen, Normen, Berechnungen, Bewertungen und Prüfberichte.Die Nachweise stimmen mit der Produktionsversion überein.
5. Produktionskontrolle überprüfenDer Herstellungsprozess muss weiterhin die bewertete Konstruktion produzieren.Genehmigtes Muster, Prüfkriterien, Änderungs- und Lieferantenkontrollen.Nicht genehmigte Ersatzteile lösen STOP aus.
6. Ausstellung der Anlage VIII DoCDer Hersteller unterschreibt nur, nachdem die Konformität nachgewiesen wurde.Eindeutige DoC, Verpackungsidentifikation, Vorschriften, Spezifikationen und Unterschrift.Alle Felder der Anlage VIII vollständig ausgefüllt.
7. Pflege und AbrufAufzeichnungen werden aktualisiert, aufbewahrt und den Behörden zugänglich gemacht.Versionshistorie, Aufbewahrungsplan und Abrufverantwortlicher.Fünf- oder zehnjährige Aufbewahrungsdauer bestätigt.

Diese Sequenz ist zuverlässiger als die Anforderung eines generischen „PPWR-Zertifikats“ von einem Lieferanten. Sie macht fehlende Nachweise sichtbar, bevor eine Erklärung unterzeichnet wird, und bietet den Bereichen Beschaffung, Verpackungstechnik und Compliance eine gemeinsame Freigabestelle.

Beginnen Sie mit dem Verpackungstyp, nicht mit dem Firmennamen

Anhang VII und Anhang VIII arbeiten auf Verpackungsebene. Ein unternehmensweites Schreiben mit der Aussage „Unsere Verpackung entspricht PPWR“ identifiziert das Deklarationsobjekt nicht genau genug. Der kontrollierte Datensatz sollte die Erklärung mit der tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackung verbinden: ein Typ, Artikelnummer, SKU-Familie, Zeichnungsnummer, Charge, Serienreferenz oder ein anderes Rückverfolgbarkeitselement.

Die Zusammenfassung mehrerer SKUs in einer Datei kann nur dann praktisch sein, wenn die für die Konformität relevanten Konstruktion und das Ergebnis tatsächlich gleich sind. Größenvarianten können eine Datei teilen, sofern ihre Unterschiede die zutreffenden Schlussfolgerungen zu Substanz, Recyclingfähigkeit, Minimierung, Wiederverwendung oder Kennzeichnung nicht verändern. Eine andere Beschichtung, Barriere, Sichtscheibe, Klebstoff, Drucksystem, enthaltenes Produkt, Lebensmittelkontaktweg oder Lieferant kann das Ergebnis verändern und erfordert möglicherweise eine neue Bewertung oder einen kontrollierten Anhang.

Für Papierverpackungen sollten mindestens die Wellpappen- oder Kartonsorte, Flächengewicht oder Dicke, Steg- und Decklagenkombination, sofern relevant, Druck und Lackierung, Laminierung, Folie, Fenster, Klebstoff, Klebeband, Etikett, Einlage, Griff, Magnet und jede Schutzkomponente aufgezeichnet werden. Das deklarierte Objekt sollte außerdem angeben, ob die Verpackung einmalig oder wiederverwendbar ist, ihre beabsichtigte Funktion und welches Produkt oder welche Produktfamilie sie enthält.

Die Rückverfolgbarkeit muss bis zur Produktion reichen. Die Zeichnung und Materialstückliste in der Datei sollten mit der Bestellung, dem genehmigten Muster und den Inspektionskriterien übereinstimmen. Wenn eine Mühle, Beschichtung, Klebstoff oder Struktur ersetzt wird, sollte die Änderung überprüft werden, bevor der alte DoC erneut verwendet wird.

Was Anhang VII in der Technischen Dokumentation verlangt

Anhang VII verlangt ausreichend Informationen, um die Konformität mit den geltenden Anforderungen zu bewerten, sowie eine angemessene Analyse und Bewertung von Risiken der Nichtkonformität. Er deckt Design, Herstellung und Betrieb soweit relevant ab. Die Verordnung listet Mindestkategorien auf, anstatt ein bestimmtes Softwaresystem oder eine Ordnerstruktur vorzuschreiben.

  • Allgemeine Beschreibung und beabsichtigte Verwendung: Identifizieren Sie die Verpackung, ihre Funktion, das enthaltene Produkt und den Vertriebsweg.
  • Konzeptionelles Design und Herstellungszeichnungen: Behalten Sie die genehmigte Struktur, Abmessungen, Komponentenbeziehungen und Materialien bei.
  • Erläuterungen: Erklären Sie Zeichnungen, Pläne, Verschlüsse, Barrieren, Trennbarkeit, Wiederverwendungsbetrieb oder andere Merkmale, die zum Verständnis des Designs erforderlich sind.
  • Normen und Spezifikationen: Listen Sie harmonisierte Normen, gängige Spezifikationen und andere technische Spezifikationen auf, die verwendet wurden. Geben Sie an, ob jede vollständig oder teilweise angewendet wurde.
  • Alternative Lösungen: Wo kein harmonisierter Standard oder keine gemeinsame Spezifikation verwendet wird, dokumentieren Sie die Methode oder Lösung, die zur Erfüllung der Anforderung angewendet wurde.
  • Qualitative Bewertungen: Anhang VII bezieht sich ausdrücklich auf relevante Bewertungen nach den Artikeln 6, 10 und 11 für Recyclingfähigkeit, Minimierung und wiederverwendbare Verpackungen.
  • Prüfberichte: Bewahren Sie Berichte auf, die die Substanz, das Material, die Leistung oder andere anwendbare Schlussfolgerungen stützen.

Die Datei sollte auch das Anwendbarkeitsregister enthalten, das diese Aufzeichnungen mit den Artikeln 5–12 verbindet. Beispielsweise kann ein Lebensmittelkontakt-Faltkarton Nachweise gemäß Artikel 5 für seine Beschichtungen und den Kontaktweg benötigen, während ein nicht für Lebensmittel bestimmter Sekundärkarton möglicherweise nicht dieselbe PFAS-Analyse benötigt. Verwenden Sie die Artikel 5 PFAS-Test- und Lieferantennachweis-Workflow , um die Schwellenwerte, Komponenten und den Geltungsbereich der Überarbeitungen festzulegen, bevor die Aufzeichnungen abgelegt werden. Ein wiederverwendbares Transportformat benötigt Nachweise über sein Wiederverwendungsdesign und -system. Ein einfacher Transportkarton benötigt dennoch eine klare Struktur und die Nachweise, die für die auf ihn zutreffenden Regeln relevant sind.

Füllen Sie Lücken nicht mit Marketing-Sprache. „Papierbasiert“, „recycelbar“, „FSC-zertifiziert“, „lebensmittelsicher“ oder „umweltfreundlich“ beschreibt eine Aussage oder Eigenschaft, nicht eine vollständige PPWR-Bewertung. Jede Aussage sollte mit ihren eigenen Nachweisen verknüpft und von der rechtlichen Schlussfolgerung getrennt gehalten werden.

Für die separate Auslegung von Artikel 6 und zukünftige Bewertungsinputs verwenden Sie den PPWR-Recycling- und Design-for-Recycling-Vorbereitungsleitfaden; diese Seite bleibt verantwortlich für den Workflow Anhang VII, Anhang VIII und Konformitätserklärung.

Wellpapp-Versandkarton geöffnet, um die klappbare Tuck-Top-Struktur und die stabilen Pappwände für Versand und Verpackung zu zeigen
Ein geöffneter Wellpapp-Versandkarton zeigt die Struktur, die die technische Akte kontrollieren sollte: Plattenkonstruktion, Druck, Verschluss, Einsätze, Abmessungen und vorgesehene Verpackungseinheiten.

Was Anhang VIII in der EU-Konformitätserklärung verlangt

Das Modell Anhang VIII ist kurz, aber jedes Feld ist wichtig. Es beginnt mit einer eindeutigen Deklarationsnummer und der eindeutigen Kennung der Verpackung. Anschließend werden der Hersteller und, falls zutreffend, der zugelassene Vertreter genannt. Die Verantwortungserklärung muss deutlich machen, dass die Deklaration unter alleiniger Verantwortung des Herstellers abgegeben wird.

Der Gegenstand der Erklärung sollte die Verpackung so klar beschreiben, dass eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Die Erklärung verweist anschließend auf die einschlägige Union-harmonisierungsgesetzgebung, die harmonisierten Normen, gemeinsame Spezifikationen oder andere angewandte technische Spezifikationen sowie gegebenenfalls auf die Intervention einer benannten Stelle. Sie endet mit zusätzlichen Informationen sowie dem Ort, Datum, Namen, der Funktion und der Unterschrift der Person, die im Namen des Herstellers unterzeichnet.

Artikel 39 fügt drei betriebliche Regeln hinzu. Erstens muss die Erklärung angeben, dass die Erfüllung der einschlägigen Anforderungen nach den Artikeln 5–12 nachgewiesen wurde. Zweitens muss sie kontinuierlich aktualisiert und in der Sprache oder den Sprachen verfügbar sein, die vom Mitgliedstaat, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird, verlangt werden. Drittens, wenn mehrere Rechtsakte der Union Erklärungen erfordern, kann eine kombinierte Erklärung oder ein Dossier mit einzelnen Erklärungen verwendet werden, sofern die Rechtsakte und Veröffentlichungsverweise eindeutig identifiziert sind.

Eine leere Vorlage ist daher nur die Struktur der letzten Seite. Sie kann nicht die Rolle des Herstellers bestimmen, den Verpackungstyp definieren, fehlende Testnachweise liefern oder festlegen, welche zukünftigen PPWR-Methoden noch nicht anwendbar sind.

Hersteller, Lieferant, Bevollmächtigter Vertreter und Importeur

Fehler bei der Rollenabbildung sind die häufigste Quelle von Dokumentationsfehlern. Die PPWR verwendet definierte gesetzliche Rollen, und kommerzielle Bezeichnungen wie „Boxfabrik“, „Marke“, „Verkäufer“ oder „Agent“ klären die Antwort nicht von selbst.

Praktische Dokumentationsgrenze nach Wirtschaftsakteursrolle
RolleKernaufgabe der PPWR-DokumentationWas die Rolle nicht übernehmen sollte
HerstellerBringt nur konforme Verpackungen auf den Markt, führt die Bewertung nach Artikel 38 durch oder beauftragt diese, erstellt die Dokumentation nach Anhang VII, stellt die Konformitätserklärung nach Artikel 39 aus, kontrolliert die Produktion und führt Aufzeichnungen.Die alleinige Verantwortung kann nicht lediglich dadurch abgewälzt werden, dass ein Labor, Berater oder Lieferant gebeten wird, Dokumente zu erstellen.
Lieferant von Verpackungen oder MaterialienStellt dem Hersteller gemäß Artikel 16 die Informationen und Dokumentationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Konformität erforderlich sind, einschließlich relevanter Eingaben nach Anhang VII gemäß den Artikeln 5–11.Ein Lieferanten-Datenblatt oder eine Erklärung stellt nicht automatisch die endgültige Konformitätserklärung des Kunden dar.
Bevollmächtigter VertreterEr führt Aufgaben gemäß dem schriftlichen Mandat aus, wie das Aufbewahren und Bereitstellen der Konformitätserklärung (DoC) und der technischen Unterlagen sowie die Zusammenarbeit mit den Behörden.Artikel 17 erlaubt nicht, die in Artikel 15 Absatz 1 genannten Pflichten oder die Pflicht zur Erstellung der technischen Unterlagen auf das Mandat zu übertragen.
ImporteurVor dem Inverkehrbringen von Verpackungen überprüft er, ob der Hersteller die Bewertung und Dokumentation abgeschlossen hat, kontrolliert die erforderlichen Kennzeichnungen und Unterlagen, bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf und stellt sicher, dass die technischen Unterlagen bereitgestellt werden können.Der Importeur sollte die Verpackung nicht in den Verkehr bringen, solange er vernünftigerweise annimmt, dass die Verpackung nicht konform ist.
HändlerÜbt gebotene Sorgfalt aus, überprüft die angegebene Produzentenregistrierung, Kennzeichnung und Betreiberinformationen und arbeitet mit den Behörden zusammen.Ein Händler ist kein passiver Umweg, um fehlende Konformitätsunterlagen zu umgehen.

Artikel 21 ist eine kritische Eskalationsregel. Ein Importeur oder Händler, der Verpackungen unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder Verpackungen in einer Weise verändert, die die Konformität beeinflussen kann, wird als Hersteller behandelt und übernimmt die Pflichten gemäß Artikel 15. Artikel 15 und die Leitlinien der Kommission enthalten außerdem begrenzte Ausnahmen für Mikro-Unternehmen unter spezifischen Bedingungen. Diese Ausnahmen sollten nicht auf jeden kleinen Käufer oder Lieferanten verallgemeinert werden.

Für einen chinesischen Papierverpackungsanbieter, der mit einem EU-Markeninhaber zusammenarbeitet, ist die sicherste Übergabe sachlich. Der Anbieter identifiziert die von ihm gelieferte Struktur und stellt kontrollierte Projektnachweise bereit. Der EU-Kunde ordnet die tatsächliche Marke, Füllung und Importweg zu, identifiziert den PPWR-Hersteller und bestätigt, wer die Erklärung unterzeichnet. Ein kommerzieller Vertrag kann die Arbeit verteilen, aber er kann die rechtlichen Rollen der Verordnung nicht ändern.

Was ein Papierverpackungsanbieter bereitstellen kann

Ein Nachweis-Paket des Lieferanten sollte spezifisch genug sein, damit der Hersteller seine technische Akte erstellen kann, ohne nicht relevante Kundeninformationen preiszugeben. Für Faltschachteln, Wellkartons und stabile Papierboxen sind nützliche kontrollierte Informationen unter anderem:

  • genehmigte Schneidlinien sowie fertige Innen- und Außenabmessungen;
  • Spezifikationen von Karton, Papier, Innenlage und Wellpappe sowie Dicke oder Flächengewicht, falls verwendet;
  • Komponentenliste, die Beschichtungen, Laminierungen, Druckfarben, Folien, Fenster, Klebstoffe, Klebebänder, Etiketten, Einlagen, Griffe und Magnete abdeckt;
  • geplanter Verwendungszweck und vom Kunden angegebene Lebensmittelkontaktwege;
  • Gewichte der Einheiten oder Komponenten, die für die einschlägige Bewertung benötigt werden;
  • Lieferanten- und Werkserklärungen, die das Material und die von ihnen abgedeckte Version identifizieren;
  • Testberichte oder Zertifikate, die für die tatsächliche Anforderung relevant sind, einschließlich Umfang, Methode, Probe und Datum;
  • Freigabe von Mustern, Inspektionskriterien und Fertigungskontrollpunkte;
  • Regeln für Änderungsanzeigen bei Materialien, Prozessen oder Unterlieferanten;
  • Verpackungs-, Karton- und Palettendaten, wenn Transport- oder E-Commerce-Verpackungen beteiligt sind.

Der Hersteller muss diese Eingaben noch mit der vollständigen Verpackung und den anwendbaren PPWR-Bestimmungen verbinden. Eine Materialerklärung für Karton kann kein Kunststofffenster oder einen Klebstoff abdecken, der nicht erwähnt wird. Ein Laborbericht für eine Formulierung kann nicht automatisch eine ersetzte Beschichtung unterstützen. Ein FSC-Dokument unterstützt Ansprüche auf Waldherkunft innerhalb seines Geltungsbereichs; es ersetzt nicht die PPWR-Konformitätsbewertung.

Käufer können das Checkliste für ein Angebot zur kundenspezifischen Verpackung verwenden, um kommerzielle Eingaben zu definieren, und dann die oben genannten Nachweisfelder hinzufügen. Das Leitfaden zur Auswahl von Verpackungsmaterialien hilft dabei, Komponenten zu identifizieren, die im kontrollierten Stücklisten enthalten sein sollten.

Aktuelle Anforderungen vs. zukünftige sekundäre Rechtsetzung der PPWR

Das Dokumentationssystem ist aktuell, jedoch gilt nicht jedes technische Kriterium in den Artikeln 5–12 zum gleichen Zeitpunkt. Die Datei sollte daher vier Status trennen: jetzt anwendbar, zu einem festen Datum später anwendbar, abhängig von einer delegierten oder Durchführungsverordnung, und nicht anwendbar auf diesen Verpackungstyp.

Wie man aktuelle und zukünftige PPWR-Maßnahmen erfasst
Bereich17. Aug. 2026 DokumentationsbehandlungNicht durchführen
Artikel 15, 16, 17, 18, 38 und 39; Anhänge VII und VIIIVerwenden Sie den Rahmen für Rolle, Bewertung, technisches Dossier, Erklärung und Aufbewahrung für Anforderungen, die für die Verpackung beim Inverkehrbringen gelten.Ersetzen Sie die Datei nicht durch ein allgemeines Lieferantenzertifikat.
StoffbeschränkungenKartieren Sie das genaue Material und den vorgesehenen Verwendungsweg. Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontakt und andere anwendbare Kontrollen gemäß Artikel 5 erfordern entsprechende Nachweise.Wenden Sie keine Lebensmittelkontaktbehauptung oder Testergebnisse auf nicht zusammenhängende Verpackungen an.
Recycelbarkeit und zukünftige LeistungsgradeDokumentieren Sie die aktuelle Konstruktion und die Bewertungsgrundlage, die belegt werden kann. Überwachen Sie die gemäß Artikel 6 delegierten und durchzuführenden Maßnahmen für endgültige Design-for-Recycling-Kriterien und Verfahren zur großtechnischen Wiederverwertung.Erfinden Sie keine A-, B- oder C-Grade, bevor die kontrollierende Methode verifiziert und anwendbar ist.
Harmonisierte Kennzeichnung und digitale MarkierungHalten Sie die Komponentendaten und die Governance der Gestaltung bereit für die endgültigen Spezifikationen gemäß Artikel 12. Überprüfen Sie den angenommenen Beschluss und das Übergangsdatum, bevor die Gestaltung freigegeben wird.Entwerfen Sie kein selbstgemachtes, PPWR-konformes Siegel oder nicht verifiziertes EU-Piktogramm.
Minimierung und LeerraumDokumentieren Sie jetzt Abmessungen, Produktschutz und Verpackung; beachten Sie die später festgelegten spezifischen Termine und Methoden für die jeweilige Verpackungsfunktion.Wandeln Sie Artikel 24 nicht in eine aktuelle universelle 50%-Obergrenze für jede Verkaufseinheit um.

Artikel 12 verlangt die Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsspezifikationen und digitaler Materialzusammensetzungsmethoden durch EU-Durchführungsrechtsakte. Verpackungsteams sollten die neuesten angenommenen Spezifikationen und das anwendbare Übergangsdatum überprüfen, bevor sie Artwork oder digitale Markierungen einfrieren. Erstellen Sie kein selbstgemachtes „PPWR-konformes“ Siegel und leiten Sie kein offizielles Piktogramm aus Entwurfsvorschlägen ab.

voll geschlitzter Transportbehälter, Wellpappkarton, Flachlayout mit Stanzstruktur
Ein flaches Wellpappen-Rohmaterial verbindet die genehmigte Zeichnung mit der hergestellten Verpackung. Die technische Datei sollte diese Verbindung beibehalten, wenn sich Materialien, Abmessungen oder Druckrevisionen ändern.

Versionskontrolle, Neubewertung und Aufbewahrung

Artikel 15 verlangt, dass die Serienproduktion weiterhin konform bleibt und Hersteller Änderungen im Verpackungsdesign, den Eigenschaften, harmonisierten Normen, gemeinsamen Spezifikationen und anderen technischen Spezifikationen berücksichtigen. Wenn eine Änderung die Konformität beeinträchtigen kann, muss die Verpackung neu bewertet werden. Die Konformitätserklärung sollte nicht als Einmalakte behandelt werden, die jede zukünftige Änderung überdauert.

Verwenden Sie einen kontrollierten Bezeichner für die technische Datei und die Konformitätserklärung (DoC), und verknüpfen Sie anschließend alle unterstützenden Unterlagen mit derselben Verpackungsrevision. Dokumentieren Sie, wer die Datei überprüft hat, das Gültigkeitsdatum, die Märkte und Sprachen, die anwendbare Rechtsmatrix sowie das nächste Datum für die regulatorische Überprüfung. Eine Änderungsanfrage sollte angeben, ob sich das Material, das Design, der Prozess, der Lieferant, die geplante Nutzung, die Behauptung oder die rechtliche Anforderung geändert hat und ob eine neue Erklärung erforderlich ist.

Bewahren Sie die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung (DoC) fünf Jahre lang für Einwegverpackungen nach deren Marktanbringung und zehn Jahre für wiederverwendbare Verpackungen auf. Artikel 15 verlangt von den Herstellern, den nationalen Behörden die relevanten Dokumente innerhalb von zehn Tagen nach einer begründeten Anforderung vorzulegen. Artikel 18 gibt den Importeuren eine entsprechende Abrufverantwortung. Das Aufbewahrungssystem sollte daher anhand des Verpackungstyps und der DoC-Nummer durchsuchbar sein, nicht nur anhand der E-Mail-Adresse des Lieferanten.

Häufige PPWR-Dokumentationsfehler

  • Falscher Unterzeichner: Der kommerzielle Lieferant unterschreibt, ohne zu bestätigen, wer der PPWR-Hersteller ist.
  • Pauschale Erklärung: Ein Schreiben deckt alle Verpackungen ohne kontrollierte Identifikation ab.
  • Nachweisabweichung: Berichte beziehen sich auf ein anderes Material, einen anderen Lieferanten, eine andere Dicke, Beschichtung oder ein anderes Datum.
  • Fehlende Komponenten: Die Datei nennt den Karton, lässt jedoch Fenster, Klebstoffe, Etiketten oder Einlagen weg.
  • Zukünftige Kriterien als aktuell dargestellt: Eine nicht verifizierte Recyclingfähigkeit, ein Etikett oder eine Methode wird deklariert.
  • DoC ohne Datei: Die unterzeichnete Schlussfolgerung kann nicht auf Nachweise in Anhang VII zurückgeführt werden.
  • Datei ohne Produktionskontrolle: Genehmigtes Material kann ohne Neubewertung ersetzt werden.
  • Kein Rückrufverantwortlicher: Der Importeur kann die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen, wenn eine Behörde danach fragt.

Die beste Korrekturmaßnahme besteht darin, auf den Verpackungstyp zurückzugehen und die Beweiskette wiederaufzubauen. Beheben Sie keine strukturelle Lücke, indem Sie der Erklärung allgemeinere rechtliche Formulierungen hinzufügen.

Checkliste für Käufer beim Übergang von Faltschachteln und Wellpappkartons

  1. Senden Sie die EU-Mitgliedstaaten, das Startdatum, die Verpackungsfunktion und die beabsichtigte Verwendung.
  2. Identifizieren Sie das Unternehmen, dem die Marke gehört und das die Verpackung oder das verpackte Produkt entworfen oder hergestellt hat.
  3. Identifizieren Sie den Importeur, Abfüller oder Verpacker, den Distributor und jeden bevollmächtigten Vertreter.
  4. Frieren Sie den Verpackungstyp, die Zeichnungsnummer, die Maße, die Stückliste und das genehmigte Muster ein.
  5. Listen Sie alle zutreffenden Anforderungen sowie deren aktuellen, zukünftigen, ausstehenden oder nicht zutreffenden Status auf.
  6. Fordern Sie projektspezifische Lieferantennachweise mit Umfang, Datum und Revision an.
  7. Schließen Sie Wissenslücken, bevor Sie die Massenproduktion genehmigen oder die Konformitätserklärung unterzeichnen.
  8. Weisen Sie die DoC-Nummer, den Unterzeichner, die Sprache, den Aufbewahrungsinhaber und die nächste regulatorische Überprüfung zu.

Für die breitere PPWR-Karte für Papierverpackungen verwenden Sie die EU-PPWR-Anleitung für Papierverpackungen. Für den engeren Berechnungsbereich gemäß Artikel 24 verwenden Sie die PPWR-Anleitung für Hohlraum. N07 bleibt der alleinige Eigentümer für die Ausführung der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation.

Offizielle EU-Quellen

FAQ zur PPWR-Konformitätserklärung und technischen Dokumentation

Wer erstellt die EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR für Verpackungen?

Der nach PPWR benannte Hersteller ist für die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung verantwortlich. Ein Verpackungslieferant kann unterstützende Spezifikationen und Nachweise bereitstellen, jedoch macht ihn das nicht automatisch zum Hersteller oder zum endgültigen Unterzeichner für die Verpackung des Kunden.

Reicht eine Lieferantenerklärung für eine PPWR-Konformitätserklärung aus?

Allein reicht sie nicht aus. Eine Lieferantenerklärung kann die Nachweiskette unterstützen, aber der Hersteller muss den gesamten Verpackungstyp anhand der geltenden Anforderungen bewerten, die technische Dokumentation gemäß Anhang VII führen und die Erklärung gemäß Anhang VIII in eigener Verantwortung ausstellen.

Was muss die PPWR-Technische Dokumentation enthalten?

Anhang VII verlangt eine allgemeine Beschreibung und den vorgesehenen Zweck, Design- und Herstellungsinformationen, Komponentenmaterialien, Erläuterungen zu Zeichnungen, die verwendeten Normen oder Spezifikationen, qualitative Beschreibungen der relevanten Bewertungen gemäß den Artikeln 6, 10 und 11 sowie gegebenenfalls Prüfberichte. Die Datei sollte die genaue Verpackungsrevision, die sie unterstützt, identifizieren.

Wie oft sollte eine PPWR-Technikakte und die Konformitätserklärung (DoC) aktualisiert werden?

Sie sind zu aktualisieren, wann immer sich ein die Konformität berührender Input ändert, einschließlich der Materialstruktur, Beschichtung, Tinte, Klebstoff, Lieferant, Abmessungen, Verwendungszweck, Herstellungsprozess, anwendbare Norm oder gesetzliche Anforderung. Artikel 39 verlangt außerdem, dass die Erklärung kontinuierlich auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Wie lange müssen die technischen Dokumentationen und die Konformitätserklärung (DoC) nach PPWR aufbewahrt werden?

Der Aufbewahrungszeitraum gemäß PPWR beträgt fünf Jahre ab Inverkehrbringen für Einwegverpackungen und zehn Jahre für Mehrwegverpackungen. Importeure müssen eine Kopie der Konformitätserklärung aufbewahren und sicherstellen, dass die unterstützende technische Dokumentation den Behörden für denselben Zeitraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Erstellt ein Importeur die technischen Unterlagen des Herstellers gemäß PPWR?

Normalerweise überprüft der Importeur, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung durchgeführt und die technische Dokumentation erstellt hat. Der Importeur darf keine nicht konforme Verpackung in Verkehr bringen, bewahrt eine Kopie der Konformitätserklärung auf und muss in der Lage sein, die technische Dokumentation auf Anfrage den Behörden zur Verfügung zu stellen. Ein Importeur kann zum Hersteller werden, wenn die Bedingungen von Artikel 21 erfüllt sind.

Erfordert das PPWR-Modul A eine benannte Stelle oder CE-Kennzeichnung?

Anhang VII verwendet Modul A der internen Produktionskontrolle. Der Standardweg ist eine Hersteller-Selbsteinschätzung und -Erklärung, sodass eine benannte Stelle nicht automatisch erforderlich ist und die PPWR keine generische CE-Kennzeichnung für Verpackungen schafft. Externe Labore können weiterhin Prüfnachweise liefern, ohne die rechtliche Verantwortung des Herstellers zu übernehmen.

Wie sollten aktuelle und zukünftige PPWR-Anforderungen in der technischen Dokumentation getrennt werden?

Erstellen Sie ein Anwendbarkeitsregister für jeden Verpackungstyp. Erfassen Sie die Anforderungen und Nachweise, die derzeit gelten, und führen Sie dann einen überwachten Fahrplan für Bestimmungen, die von späteren Terminen, delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten oder harmonisierten Normen abhängen. Beanspruchen Sie keinen zukünftigen Recyclinggrad, kein Etikett oder Verfahren, bevor die maßgebliche EU-Vorschrift überprüft und anwendbar ist.

Erstellen Sie eine Verpackungs-Nachweisübergabe für Ihr EU-Team

Übermitteln Sie die Verpackungsfunktion, den EU-Markt, das Produkt und die Verpackung, die genehmigte Struktur, die Material-/Komponentenliste, den Lebensmittelkontaktstatus, die Nachweise, die von Ihrem Importeur oder Compliance-Team angefordert werden, sowie die Partei, die voraussichtlich die endgültige Konformitätsbewertung übernehmen wird.

HS Packfactory kann Zeichnungen, Muster, Spezifikationen, Komponentendaten, Produktionskontrollen und vereinbarte Lieferantennachweise unterstützen. Der verantwortliche Hersteller und die EU-Wirtschaftsbeteiligten müssen die endgültigen rechtlichen Rollen, die Anwendbarkeit und die Konformitätserklärung bestätigen.